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Finanzmittel zum Schutz von Innovation

Patente sind nicht nur Geld wert, sondern kosten auch. Das Förderprogramm WIPANO ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen, ihr geistiges Eigentum zu sichern.

Innovationen sind ein wesentlicher Motor für die Wirtschaft. Neue Produkte und Dienstleistungen schaffen Arbeitsplätze, sichern Monopole und Umsätze. Messbar ist die Innovationskraft eines Landes unter anderem durch die angemeldeten Patente. In Deutschland lag die Zahl der Anmeldungen im Jahr 2020 laut Deutschen Patent- und Markenamt bei 67.437. Das entspricht einem Rückgang um 0.7 Prozent. In den vergangenen fünf Jahren gab es an diesem Wert kaum Veränderungen.

Zu den Unternehmen und Institutionen mit den meisten Patentanmeldungen gehören namhafte Firmen wie die Robert Bosch GmbH, BMW, Ford oder Daimler. Ein Grund für die statistischen Ergebnisse sind die kostspieligen und komplizierten Patentverfahren. Startups oder kleine und mittelständische Unternehmen fehlt es nicht selten an Mitteln und rechtlichem Know-how für den Schutz ihres geistigen Eigentums. Das kann negative wirtschaftliche Folgen haben.

Mit dem Förderprogramm "WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen sich auch junge oder mittelständische Betrieben ihren Wettbewerbsvorsprung sichern können. Gegenstand der Unterstützung in Form von Zuschüssen ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung. Angefangen von der Überprüfung der Idee bis hin zur Verwertung. Auch Kooperationsprojekte zur Überführung der Erkenntnisse in neue Normen können Fördergegenstand sein. 

Voraussetzungen für Zuschüsse zur Patentierung/Verwertung:

  • Niederlassung/Betriebsstätte in Deutschland
  • Betrieb im Haupterwerb
  • in den letzten 3 Jahren keine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung
  • Inanspruchnahme von Leistungen qualifizierter externer Dienstleister erforderlich (z.B. Patentanwältin, Patentanwalt)

Voraussetzungen für Zuschüsse zur Normung durch Wissenstransfer:

  • Niederlassung/Betriebsstätte in Deutschland
  • mind. ein kooperierendes Unternehmen
  • mind. eine kooperierende und grundfinanzierte Forschungseinrichtung
  • mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Partner entfallen auf Unternehmen

Die Förderhöhe für die Patentierung und Verwertung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf 33.200 Euro bei einer Projektlaufzeit von 24 Monaten maximal. Beteiligen sich kleine und mittlere Unternehmen an Normungsgremien sind Zuschüsse bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Die maximale Fördersumme beträgt in diesem Fall 40.000 Euro bei einer Projektlaufzeit von 36 Monaten.

Die Richtlinie von WIPANO ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Anträge können beim Projektträger Jülich gestellt werden.

 

 


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